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   BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94   

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https://dejure.org/1994,3801
BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94 (https://dejure.org/1994,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 09.05.1994 - 1 BvR 282/94 (https://dejure.org/1994,3801)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Mai 1994 - 1 BvR 282/94 (https://dejure.org/1994,3801)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes - Investitionsvorrangbescheid - Berechtigung nach Vermögensgesetz - Glaubhaft

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumsgarantie; rechtliches Gehör; Investitionsberechtigung des Anmelders

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Rückübertragungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    In einem solchen Fall kann in der Behauptung einer Verletzung eigener Rechte durch den Investitionsvorrangbescheid die Ausnutzung einer lediglich formalen Rechtsstellung ohne sachlichen Grund gesehen werden, die von der Rechtsordnung nicht zugelassen werden muß (vgl. BVerfGE 86, 133 zur Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs nach § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG).

    Eine solche Hinweispflicht ergibt sich insbesondere nicht aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvR 1474/92

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    Dabei kann offenbleiben, welche Anforderungen hier an die Prüfung der Berechtigung des Anmelders im Hinblick darauf zu stellen sind, daß die Ablehnung des vorläufigen Rechtsschutzes gegen einen Investitionsvorrangbescheid nach Maßgabe von § 12 Abs. 3 InVorG das Erlöschen des Rückübertragungsanspruchs zur Folge haben kann (vgl. BVerfGE 88, 76 ).

    Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ) ist hier nicht ersichtlich, daß die angegriffene Entscheidung auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

  • BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92

    Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    Unbeschadet der allgemein an die Ausgestaltung des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens gegen Investitionsvorrangbescheide von Verfassungs wegen zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfGE 88, 76 ; 89, 113 ) ist hier nicht ersichtlich, daß die angegriffene Entscheidung auf tatsächlichen oder rechtlichen Grundlagen beruht, die nicht in einer dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) entsprechenden Weise festgestellt worden sind.

    Die Rügen des Beschwerdeführers richten sich insoweit gegen das Ergebnis der gerichtlichen Würdigung und vermögen deshalb einen verfassungsrechtlich erheblichen Mangel an Prüfungsintensität nicht darzutun (vgl. BVerfGE 89, 113 ).

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 27.92

    Vermögensfragen - Rückübertragung - Überschuldung -

    Auszug aus BVerfG, 09.05.1994 - 1 BvR 282/94
    § 1 Abs. 2 VermG setzt jedoch eine infolge nicht kostendeckender Mieten eingetretene oder unmittelbar bevorstehende Überschuldung voraus (vgl. im einzelnen BVerwG, NJW 1993, S. 2822).
  • BVerfG, 06.01.1997 - 1 BvR 1730/91

    Verfassungsrechtliche Übeprüfung der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes -

    Auch unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten bei der Aufklärung eines Restitutionstatbestandes, zumal dann, wenn Altakten nicht oder nicht sofort greifbar sind, war das Gericht von Verfassungs wegen nicht gehalten, den Beschwerdeführern weitere Gelegenheit zu geben, nach Unterlagen über das schädigende Ereignis zu "forschen", oder selbst in eine Sachverhaltsermittlung einzutreten, deren Notwendigkeit sich ihm nicht aufgedrängt hat (vgl. BVerfG [1. Kammer des Ersten Senats], VIZ 1994, S. 473 ).
  • VG Berlin, 20.10.1994 - 29 A 731.93

    Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens bei offensichtlicher Unbegründetheit

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